Bava Batra 276

Kapitel 276

א ידה על העליונה רצה נוטלתן רצה נוטלת כתובתה
1 so hat sie die Oberhand; wenn sie will, nehme sie diese, und wenn sie will, nehme sie ihre Morgengabe.
ב ושכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלוני בעל חובי כראוי לו נוטלן ונוטל את חובו ואם אמר בחובו נוטלן בחובו
2 Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, daß man jenem seinem Gläubiger zweihundert Zuz gebe, wie es ihm zukommt, so erhält er diese und auch seine Schuld; wenn er aber gesagt hat: für seine Schuld, so erhält er sie für seine Schuld. –
ג משום דאמר כראוי לו נוטלן ונוטל את חובו ודלמא כראוי לו בחובו קאמר
3 Sollte er denn, weil er gesagt hat: wie es ihm zukommt, diese und seine Schuld erhalten, vielleicht meinte er es: wie es ihm für seine Schuld zukommt!?
ד אמר רב נחמן אמר לי הונא הא מני רבי עקיבא היא דדייק לישנא יתירא
4 R. Naḥman erwiderte: Hona erklärte mir, diese Lehre vertrete die Ansicht R. A͑qibas, der die überflüssigen Worte deutet.
ה דתנן ולא את הבור ולא את הדות אף על פי שכתב לו עומקא ורומא וצריך ליקח לו דרך דברי רבי עקיבא
5 Wir haben nämlich gelernt: Nicht den Brunnen und nicht die Zisterne, obgleich er ihm geschrieben hat: Tiefe und Höhe; er muß sich aber einen Weg zu diesen erkaufen – so R. A͑qiba;
ו וחכמים אומרים אין צריך ליקח לו דרך ומודה ר"ע בזמן שאמר לו חוץ מאלו שאינו צריך ליקח לו דרך
6 die Weisen sagen, er brauche sich keinen Weg zu diesen zu erkaufen. Jedoch pflichtet R. A͑qiba bei, daß, wenn er gesagt hat: außer diesen, er sich keinen Weg zu diesen zu erkaufen brauche.
ז אלמא כיון דלא צריך וקאמר לטפויי מלתא קאתי הכא נמי כיון דלא צריך וקאמר לטפויי מלתא קא אתי:
7 Wir sehen also, daß, wer etwas sagt, was nicht nötig ist, hinzufügen wolle, ebenso wollte auch dieser, da dies nicht nötig war und er es gesagt hat, etwas hinzufügen.
ח ת"ר שכיב מרע שאמר מנה יש לי אצל פלוני העדים כותבין אף על פי שאין מכירין לפיכך כשהוא גובה צריך להביא ראיה דברי ר' מאיר וחכ"א אין כותבין אא"כ מכירין לפיכך כשהוא גובה אין צריך להביא ראיה
8 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, er habe bei jenem eine Mine, so schreiben die Zeugen es nieder, obgleich sie jenen nicht kennen; daher muß jener, wenn er es einfordern will, den Beweis erbringen – so R. Meír. Die Weisen sagen, sie schreiben es nur dann nieder, wenn sie jenen kennen; daher braucht er, wenn er es einfordern will, keinen Beweis zu erbringen.
ט אמר רב נחמן אמר לי הונא תנא רבי מאיר אומר אין כותבין וחכמים אומרים כותבין ואף רבי מאיר לא אמר אלא משום בית דין טועין אמר רב דימי מנהרדעא הלכתא אין חוששין לבית דין טועין
9 R. Naḥman sagte: Hona sagte mir, es gebe folgende Lehre: R. Meír sagt, sie schreiben nicht, und die Weisen sagen, sie schreiben wohl, und auch R. Meír sagt dies nur wegen eines Irrtums des Gerichtes. R. Dimi aus Nehardea͑ sagte: Die Halakha ist, man berücksichtige einen Irrtum des Gerichtes nicht. –
י ומאי שנא מדרבא דאמר רבא אין חולצין אלא אם כן מכירין ואין ממאנין אלא אם כן מכירין לפיכך כותבין גט חליצה וגט מיאון ואע"פ שאין מכירין
10 Womit ist es hierbei anders als bei der Lehre Rabas? Raba sagte nämlich: Man darf die Ḥaliça vollziehen nur wenn man sie kennt, und ebenso auch eine Weigerungserklärung entgegennehmen, nur wenn man sie kennt; daher darf man [eine Urkunde über] die Ḥaliça und die Weigerungserklärung schreiben, auch wenn sie [die Person] nicht kennen.
יא (מ"ט לאו) משום דחוששין לב"ד טועין
11 Doch wohl, weil ein Irrtum des Gerichtes berücksichtigt wird!? –
יב לא ב"ד בתר בית דינא לא דייקי בית דינא בתר עדים דייקי:
12 Nein, ein Gericht prüft nicht die Handlung eines anderen Gerichtes nach, wohl aber die Handlung der Zeugen.
יג <big><strong>מתני׳</strong></big> האב תולש ומאכיל לכל מי שירצה ומה שהניח תלוש הרי הוא של יורשין:
13 D<small>ER</small> V<small>ATER DARF</small> [F<small>RÜCHTE</small>] <small>PFLÜCKEN</small><small>UND WEM ER WILL ZUM</small> V<small>ERZEHREN GEBEN; WAS ER ABER GEPFLÜCKT HINTERLÄSST, GEHÖRT DEN</small> E<small>RBEN</small>.
יד <big><strong>גמ׳</strong></big> תלוש אין מחובר לא
14 GEMARA. Nur was er gepflückt hinterläßt, nicht aber was [am Boden] haftet,